So wie sich die Rechtsgrundlage seit dem 21.08.1996 hinsichtlich der Verantwortung der Einrichtungen und Unternehmen grundlegend geändert hat, liegt es im Sinne des Unternehmens eine EffT Person vorzuweisen, welche sich u.a. mit dem staatlichen Arbeitssicherheitsrecht DGUV V3 und dem MPG auskennt, nachweislich geschult wurde und danach handelt.
Auszug aus dem DGUV V3
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