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Prüfungen ortsfester und
nicht ortsfester Anlagen
und Betriebsmittel
Rechtliche Anforderungen
als Firmeninhaber
Bestellung einer leitenden
Elektrofachkraft

Prüfungen ortsfester und nicht ortsfester Anlagen und Betriebsmittel

gemäß § 5 Abs. 1 + 4 UVV "Elektrischer Anlagen und Betriebsmittel"
( DGUV V3 )





Bettenprüfung
nach VDE 0751-1, mit Meßgerät
"SECUTEST S2 N+" Prüfprotokoll mit Ausdruck,
Prüfprotokoll Sichtprüfung, Prüfplakette am Pflegebett

1.0 Prüfung nicht ortsfester Anlagen und Betriebsmittel

1.1 Bettenprüfung, Bürogeräte
1.2 Bohrmaschine, Stichsägen, Schleifmaschinen, etc.
1.3 Sauerstoff-Konzentratoren, Absaugpumpen, Inhalatoren, etc.

Messungen mit Ausdruck und Prüfprotokoll der VDE 0751-1
( SECUTEST S2 N+ )

Einzelprüfung vor Ort beim Kunden, oder in Ihrer Werkstatt.
Mehrfachprüfungen in Altenheimen und Kliniken. ( Ihr großer Preisvorteil )

2.0 Prüfung ortsfester Anlagen und Betriebsmittel

2.1 Verpackungsmaschinen, Ständerbohrmaschinen
2.2 Schleifmaschinen, Vakuummaschinen, Heissluftöfen, etc.
2.3 Großküchengeräte

Messungen mit Ausdruck der VDE 0702 oder VDE 0701
( SECUTEST S2 N+ )

Einzelprüfungen und Mehrfachprüfungen vor Ort, oder in Ihrem Unternehmen.
Daten können auch auf CD ROM gespeichert werden

Autorisierte Personen hierfür sind:

  • EUP ( elektr. unterwiesene Person ) keine Vorkenntnisse, jedoch Schulungs-Seminar
  • EffT ( Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ) erforderliche elektrotechnische Vorkenntnisse und Jahresunterweisung durch eine leitende Elektrofachkraft.

Ein leitende Elektrofachkraft ist eine Person mit der Ausbildung als Ingenieur, Techniker oder Meister aus dem Elektronik-Bereich oder dem Medizintechnischen-Gerätebereich.
Diese Personen dürfen Betten aufstellen, prüfen, reparieren, EUP und EffT unterweisen (nach DGUV V3), wenn ein Unternehmen nach den gesetzlichen Bestimmungen diese leitende Elektrofachkraft in sein Unternehmen bestellt, um die jeweiligen Mitarbeiter zu unterweisen.

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